Physiotherapeuten gehören zu den verordnungspflichtigen Heilmittelerbringern. Sobald Sie ein ärztlich verordnetes Rezept vom Kinderarzt, Orthopäden, Allgemeinmediziner, usw. erhalten haben, können Sie sich bei uns anmelden.
Die Kosten unserer Therapieangebote
- werden von allen gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.
- Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von der Rezeptgebühr befreit.
- Ist eine Physiotherapie aufgrund von Problemen, die durch eine Schwangerschaft bedingt sind, verordnet, ist die Patientin ebenfalls von der Rezeptgebühr befreit.
- Erwachsene Patienten haben einen Eigenanteil von 10% des Rezeptwertes plus 10,00 € pro Rezept zu leisten.
- Die Kosten werden von privaten Krankenversicherungen übernommen. Die Höhe der Erstattungskosten hängt jedoch vom individuellen Vertragsabschluss ab. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung vorab über den vereinbarten Tarif zur Kostenübernahme der Physiotherapie.
Selbstzahler sind natürlich ebenfalls willkommen.